Programm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Jugendfreizeitstätte der Stadt Landsberg am Lech

1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Jugendfreizeitstätte zustande. Die Anmeldung kann erfolgen: Schriftlich, persönlich, per Fax, per Telefon, per E-Mail oder online. Die Anmeldung wird erst wirksam sobald wir die schriftliche Anmeldung mit Unterschrift  und eine Abbuchungsermächtigung – SEPA-Mandat – erhalten haben oder Sie vor Ort bar bezahlt haben. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Wir melden uns bei Ihnen, wenn die Veranstaltung nicht zustande kommt. Bitte tragen Sie sich die Termine in Ihren Kalender ein. Der Teilnehmer / Die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass die Jugendfreizeitstätte die persönlichen Daten zum Zwecke der Kursorganisation speichert und an den Kursleiter / die Kursleiterin weitergibt.

2. Bezahlung
Die Anmeldung verpflichtet zum Bezahlen der Gebühr. Bitte beachten Sie unten stehende Rücktrittsbedingungen.

3. Rücktritt vom Vertrag
a. Die Jugendfreizeitstätte kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Jugendfreizeitstätte behält sich vor, in diesem Fall, den Kurs abzusagen
b. die/der von der Jugendfreizeitstätte verpflichtete Kursleiterin/Kursleiter aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Jugendfreizeitstätte liegen (z.B. Krankheit) ausfällt.


Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer
  - kann bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenfrei zurücktreten

  - ist ausdrücklich damit einverstanden, dass der gebuchte Kurs bereits vor dem Ende der 14tägigen gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen kann. In diesem Fall erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht.
- ist damit einverstanden, dass bei besonderen Kursen, z.B. externen Veranstaltern, Prüfungen, Kursen mit vorgezogenem Anmeldeschluss usw. gesonderte Rücktrittsbedingungen gelten. Dies ist in der Kursausschreibung vermerkt.

Außerhalb der genannten Bedingungen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.

4. Ermäßigungen
Inhaber der Sozialcard der des Landkreises erhalten 10 Prozent Ermäßigung im Programm der Jugendfreizeitstätte.


5. Dozenten- und Ortswechsel
Die Jugendfreizeitstätte behält sich einen Orts- und Dozentenwechsel vor.

6. Haftung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Insbesondere schließen wir unsere Haftung im o.g. Rahmen in Bezug auf den Verlust, die Beschädigung oder Verwechslung von Garderobe und anderen persönlichen Gegenständen (z.B. Fahrräder, Spielzeug, Wertgegenstände) der Teilnehmer aus.

Der/die Erziehungsberechtigte übernimmt die Haftung für von seinem/ihrem Kind vorsätzlich verursachten Schäden.

 

7. Verhalten der Teilnehmer am Programmort
Die Jugendfreizeitstätte ist berechtigt Teilnehmer, die den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuwiderhandeln, gegen die Haus- bzw. Lagerordnung verstoßen oder irgendwelche strafbare Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären durch Zahlungen und Anmeldung ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.


8. Gesundheitszustand der Teilnehmer
Besonderheiten des Gesundheitszustandes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z. B. Diätvorschriften, Allergien) sind der Jugendfreizeitstätte schriftlich mitzuteilen(siehe Anmeldeformular). Ergibt der gesundheitliche Zustand der/des Angemeldeten, dass eine Teilnahme am Programm nicht möglich ist, ist sie/er vom Programm ausgeschlossen. Es gelten die Regelungen über den Rücktritt durch den Teilnehmer entsprechend.

 

9. Krankheitsvorsorge
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer des Programmes eine Krankenversicherung abschließen.

 

10. Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der Jugendfreizeitstätte ergibt sich aus der Kursbeschreibung des Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiterin/Der Kursleiter ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen im Programm sind der Jugendfreizeitstätte vorbehalten. Die Anmeldung wird mit Erhalt der schriftlichen Anmeldung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr wirksam.